ABE, Teilegutachten und Eintragung
Besitzt ein Teil eine ABE oder eine EG-Genehmigung, darf es ohne Eintragung angebaut werden. Die zugehörigen Unterlagen müssen jedoch beim Motorrad mitgeführt werden. Liegt nur ein Teilegutachten vor, muss der Umbau von einer Prüforganisation abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Fehlen die Unterlagen, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Nach einem Unfall kann das zudem zu Problemen mit der Versicherung führen. Deshalb klären wir vor jedem Umbau, welche Unterlagen für dein Teil vorliegen und welche Schritte danach erforderlich sind. Auf dieser Grundlage beraten wir dich, was technisch und rechtlich zulässig ist.